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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Richard Zimmermann
Zimmermann Academy & Copywriting
Bozener Straße 11
87719 Mindelheim
Deutschland

Telefon: +49 175 9577503
E-Mail: richard@richardzimmermann.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Richard Zimmermann, Bozener Straße 11, 87719 Mindelheim, nachfolgend „Auftragnehmer", und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber", über Beratungs-, Konzeptions-, Copywriting-, Design-, Marketing-, Direktmailing-, DMC-Report-, Recherche-, Projektmanagement- und sonstige Agenturleistungen.
(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er Unternehmer ist und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen (z. B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung).
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen oder gesonderte Vereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Art der Leistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Strategie, Analyse, Recherche, Lead-Recherche, Positionierung, Copywriting, Konzeption, Gestaltung, Layout, DMC-Reports, physische Mailings, Direktmailing-Kampagnen, Website- und Landingpage-Konzeption, Marketing- und Verkaufsunterlagen, individuelle Beratung sowie Projektkoordination.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers sind individuelle Dienst- und Werkleistungen zur Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeit des Auftraggebers. Sie dienen der Lösung konkreter unternehmerischer Aufgabenstellungen im operativen Geschäft des Auftraggebers. Eine standardisierte, kursförmige Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten findet ebenso wenig statt wie eine Überwachung oder Kontrolle eines Lernerfolgs, Prüfungen, Lernkontrollen oder formelle Leistungsnachweise. Etwaige im Rahmen der Leistung übermittelte Erfahrungswerte, Empfehlungen oder Anregungen setzt der Auftraggeber eigenverantwortlich um. Die Leistungen stellen keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Antwortquoten, Terminbuchungen, Leads, Kundenabschlüsse, Umsätze, Gewinne, Recruiting-Ergebnisse, Conversion-Raten oder sonstigen Kampagnenergebnisse garantiert.
(5) Einschätzungen, Prognosen, Strategien, Argumentationen, Marktannahmen oder Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen, Erfahrungswerten und vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und stellen keine Erfolgsgarantie dar.
(6) Soweit konkrete Arbeitsergebnisse erstellt werden (insbesondere Texte, Konzepte, Designs, Layouts, Reports, Broschüren, PDF-/Druckdaten, sonstige Marketingmaterialien), gelten ergänzend die Regelungen zu Abnahme, Nutzungsrechten und Freigaben.
(7) Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs- oder Anlageberatung ist nicht Vertragsgegenstand. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, rechtliche, steuerliche, berufsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen durch geeignete Berater prüfen zu lassen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Darstellung von Leistungen auf Websites, in Broschüren oder in Werbung stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Unterzeichnung, durch ausdrückliche Beauftragung per E-Mail, durch fernmündliche Einigung, durch Zahlung einer Rechnung oder Anzahlung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.
(3) Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform, telefonisch, per Videokonferenz oder auf sonstigem elektronischem Weg erfolgen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Beauftragung abzulehnen, insbesondere wenn der Auftrag nicht zum Leistungsprofil passt, rechtliche Risiken bestehen, die Unternehmereigenschaft nicht nachgewiesen wird oder berechtigte Zweifel an Zahlungsfähigkeit, Seriosität oder Mitwirkungsbereitschaft bestehen.
(5) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.
§ 4 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beginn der Leistungserbringung von der vollständigen Zahlung, einer Anzahlung oder der Zahlung einer vereinbarten ersten Rate abhängig zu machen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Projektfristen verlängern sich entsprechend.
(5) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugspauschalen für Unternehmer. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Ist Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Rate in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen; ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(7) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 5 Drittanbieter-, Druck-, Versand- und Fremdkosten
(1) Druck-, Porto-, Versand-, Kuvertierungs-, Lettershop-, Fulfillment-, Datenbank-, Tool-, Software-, Anzeigen-, Hosting-, Lizenz-, Bild-, Schrift-, Stockfoto-, Übersetzungs-, Rechtsprüfungs- und sonstige Drittanbieter- oder Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(2) Solche Kosten trägt der Auftraggeber zusätzlich. Sie werden entweder direkt an den Drittanbieter gezahlt oder nach vorheriger Abstimmung vom Auftragnehmer verauslagt und weiterberechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, externe Dienstleister, freie Mitarbeiter, Designer, Texter, Druckereien, Lettershops, Versand- und technische Dienstleister oder sonstige Dritte einzusetzen.
(4) Bestehen direkte Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Drittanbieter, haftet der Auftragnehmer nicht für Leistungen, Preise, Fristen, Qualität, Verfügbarkeit oder Fehler dieser Drittanbieter.
(5) Koordiniert der Auftragnehmer Druck, Versand oder Fulfillment lediglich organisatorisch, wird er hierdurch nicht selbst zum Druck-, Versand- oder Fulfillment-Dienstleister, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Bildmaterialien, Texte, Kunden- und Zielgruppendaten, Produktinformationen, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen entscheidungsbefugten Hauptansprechpartner, der Feedback bündelt und Freigaben verbindlich erteilen kann.
(3) Vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen gelten als richtig, vollständig und zur Verwendung freigegeben. Eine inhaltliche, rechtliche oder tatsächliche Prüfung schuldet der Auftragnehmer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung wegen verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(5) Entsteht durch fehlende, verspätete, widersprüchliche oder geänderte Mitwirkung Mehraufwand, ist dieser zusätzlich zu vergüten, soweit er nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.
(6) Der Auftraggeber prüft bereitgestellte Entwürfe, Konzepte, Texte, Designs, Reports und Druckdaten sorgfältig und gibt innerhalb vereinbarter oder gesetzter Fristen Feedback oder Freigaben.
§ 7 Projektablauf, Feedbackschleifen und Änderungswünsche
(1) Der Projektablauf richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und kann insbesondere Analyse, Strategie, Konzeption, Copywriting, Design, Layout, Feedback, Korrektur, Finalisierung und Freigabe umfassen.
(2) Ausdrücklich genannte Feedback- und Korrekturschleifen sind im vereinbarten Umfang enthalten. Ist keine Anzahl vereinbart, sind eine Konzeptfeedbackrunde und zwei angemessene Korrekturschleifen für das finale Arbeitsergebnis enthalten.
(3) Korrekturen umfassen Anpassungen innerhalb des vereinbarten Projektumfangs. Nicht umfasst sind grundlegende Richtungswechsel, neue Zielgruppen, neue Angebote, neue Positionierungen, zusätzliche Seiten, neue Kampagnenansätze, vollständige Neufassungen, nachträgliche Strategiewechsel oder Änderungen aufgrund verspätet gelieferter Informationen.
(4) Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind Zusatzleistungen und gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer kann sie von einer gesonderten Beauftragung, einer Zusatzvergütung oder einer Anpassung des Zeitplans abhängig machen.
§ 8 Abnahme, Freigabe und Druckfreigabe
(1) Soweit ein Arbeitsergebnis abnahmefähig ist (insbesondere finale Reports, Layouts, Designs, Druckdaten, Websites, Landingpages oder sonstige finale Dateien), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, wenn das Ergebnis im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
(2) Der Auftraggeber prüft Arbeitsergebnisse unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung, und gibt sie frei oder teilt konkrete, nachvollziehbare Mängel in Textform mit.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Bereitstellung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(4) Nutzt der Auftraggeber ein Arbeitsergebnis produktiv, veröffentlicht es, gibt es an Dritte weiter, verwendet es im Vertrieb oder gibt es zum Druck, Versand oder zur Produktion frei, gilt es spätestens mit dieser Nutzung als abgenommen.
(5) Unerhebliche Abweichungen, Geschmacksfragen, subjektive Designpräferenzen oder nachträgliche Änderungswünsche stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(6) Mit der finalen Freigabe, insbesondere der Druckfreigabe, bestätigt der Auftraggeber, dass er das Arbeitsergebnis vollständig geprüft hat — insbesondere Inhalte, Zahlen, Namen, Logos, Schreibweisen, Preise, Angebote, rechtliche und fachliche Aussagen, Quellen, Bilder, Adressen und Druckdaten.
(7) Nach erteilter Druck-, Produktions- oder Versandfreigabe trägt der Auftraggeber das Risiko für inhaltliche Fehler, Schreibfehler, unvollständige oder falsche Angaben, rechtliche Unzulässigkeiten oder nachträgliche Änderungswünsche, soweit diese nicht vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(8) Kosten für Nachdruck, Neuproduktion, erneuten Versand oder sonstige Folgekosten nach Freigabe trägt der Auftraggeber, sofern die Ursache nicht vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 9 Kundeninhalte, Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Logos, Marken, Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Daten, Kundendaten, Testimonials, Referenzen, Quellen und Fallstudien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
(2) Er versichert insbesondere, dass durch Bereitstellung und vertragsgemäße Verwendung keine Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Geschäftsgeheimnis-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs-, Vervielfältigungs-, Veröffentlichungs- und Weitergaberechte an den bereitgestellten Materialien ein.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vertragsgemäßer Nutzung der bereitgestellten Materialien oder Informationen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist.
(5) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte bestehen oder Ansprüche Dritter drohen.
§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Auftraggeber erhält an den finalen, vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
(2) Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie aller fälligen Zusatzvergütungen. Bei Ratenzahlung geht es vorbehaltlich anderer Vereinbarung erst mit Zahlung der letzten Rate über.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung ist jede Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verwertung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(4) Das Nutzungsrecht umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Nutzung finaler Ergebnisse in der gelieferten Form, insbesondere als PDF, Druckdatei, Bilddatei, Website-/Landingpage-Text, Präsentation, Broschüre oder Report.
(5) Nicht übertragen werden offene Arbeitsdateien (insbesondere InDesign, Photoshop, Illustrator, Figma, Canva, Word, PowerPoint, Projekt-, Roh-, Konzept-, Recherche-, Prompt-, Quell- oder Skriptdateien), sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Eine Bearbeitung, Veränderung oder Umgestaltung finaler Arbeitsergebnisse ist nur zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Zulässig bleibt die Weitergabe an Druckereien, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, soweit zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich.
(8) Strategien, Methoden, Frameworks, Prozesse, Vorlagen, Systeme, Argumentationslogiken, Recherchemethoden, Textstrukturen, Designsysteme, Prompt-Strukturen, Erfahrungswissen und Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum, soweit nicht ausdrücklich als exklusives Arbeitsergebnis übertragen.
(9) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, nicht vertrauliche Erkenntnisse, anonymisierte Strukturen, Designansätze, Textlogiken und Prozessmodelle aus Projekten für eigene Zwecke und für andere Kunden weiterzuverwenden.
§ 11 Referenznennung, Logo-, Marken- und Fallstudiennutzung
(1) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das einfache, nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte und unentgeltliche Recht ein, den Namen, die Unternehmensbezeichnung, das Logo, die Marke und allgemein zugängliche Unternehmensinformationen des Auftraggebers als Referenz im eigenen Außenauftritt zu verwenden.
(2) Die Nutzung darf insbesondere auf Websites, Landingpages, Social-Media-Profilen, Präsentationen, Angeboten, Verkaufsunterlagen, eigenen DMC-Reports, Broschüren, Fallstudien, Anzeigen, E-Mail-Kommunikation und sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen des Auftragnehmers erfolgen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Art, Gegenstand und Ergebnisse der Zusammenarbeit in angemessenem Umfang zu Referenz-, Marketing-, Vertriebs- und Dokumentationszwecken darzustellen, insbesondere die Ausgangssituation, die erbrachten Leistungen, die entwickelten Konzepte, die erstellten Reports, die angewandte Strategie sowie die erzielten oder angestrebten Ergebnisse.
(4) Vertrauliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie nicht öffentlich bekannte interne Zahlen, Prozesse, Kalkulationen, Kundendaten oder personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ohne gesonderte Freigabe nicht veröffentlicht.
(5) Konkrete Umsatz- und Gewinnzahlen, interne Conversion-Daten, personenbezogene Testimonials, namentliche Zitate einzelner Personen, Video-Testimonials, Bildnisse oder ausführliche personenbezogene Fallstudien werden nur verwendet, wenn der Auftraggeber oder die betroffene Person dies gesondert in Textform freigegeben hat oder die Informationen bereits rechtmäßig öffentlich zugänglich sind.
(6) Der Auftragnehmer darf anonymisierte oder verallgemeinerte Projekterkenntnisse, Designs, strategische Ansätze, Textstrukturen, Argumentationsmuster, Prozesslogiken und Erfahrungswerte aus der Zusammenarbeit auch für eigene Zwecke und für andere Kunden weiterverwenden, soweit keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
(7) Der Auftraggeber kann der Referenznennung für die Zukunft jederzeit in Textform widersprechen. Mit Zugang des Widerspruchs unterlässt der Auftragnehmer eine künftige Aufnahme des Auftraggebers in neue Referenzdarstellungen und passt laufende Online-Darstellungen nach einer angemessenen Umsetzungsfrist an.
(8) Bereits gedruckte, produzierte oder anderweitig physisch in Verkehr gebrachte Materialien sowie bereits ausgelieferte Exemplare müssen nach einem Widerspruch nicht zurückgerufen, vernichtet oder nachträglich entfernt werden.
(9) Der Auftragnehmer erweckt bei der Referenznutzung keinen unzutreffenden Eindruck, insbesondere nicht, dass der Auftraggeber eine ausdrückliche Empfehlung, Garantie oder werbliche Aussage abgegeben habe, sofern eine solche Aussage nicht gesondert freigegeben wurde.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.
(2) Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, interne Zahlen, Strategien, Kalkulationen, Kunden- und Lieferantendaten, technische Informationen, nicht öffentliche Konzepte, Zugangsdaten, unveröffentlichte Kampagnen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden.
(4) Die Einschaltung von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern, Beratern, Druckereien, Lettershops oder technischen Dienstleistern ist zulässig, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(5) Die Referenznutzung nach § 11 bleibt unberührt.
§ 13 Verantwortung für Marketing, Aussagen und rechtliche Prüfung
(1) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote, Produkte, Dienstleistungen, Werbeaussagen, Garantien, Leistungsversprechen, Preisangaben, gesundheits-, berufs- und wettbewerbsrechtlichen Aussagen sowie sonstigen geschäftlichen Inhalte. Er trägt insbesondere auch die Verantwortung für die wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Ansprache seiner Adressaten (z. B. nach § 7 UWG).
(2) Der Auftragnehmer erstellt Kommunikations-, Marketing-, Strategie-, Design- und Copywriting-Leistungen nach bestem Wissen und mit angemessener Sorgfalt. Eine rechtliche Prüfung schuldet er nicht.
(3) Der Auftraggeber prüft alle Inhalte vor Veröffentlichung, Druck, Versand oder sonstiger Verwendung selbst oder lässt sie rechtlich prüfen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Risiken aus vom Auftraggeber freigegebenen Inhalten, Angaben, Angeboten, Leistungsversprechen, Referenzen, Garantien, Kundendaten oder Adresslisten, soweit er diese Risiken nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 14 Datenschutz, personenbezogene Daten und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder zu verarbeitenden personenbezogenen Daten verantwortlich, insbesondere Kunden- und Interessentendaten, Adresslisten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Ansprechpartner, Testimonials und Bilder. Er versichert, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und betroffene Personen, soweit erforderlich, ordnungsgemäß informiert wurden.
(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet — insbesondere bei Lead-Recherche, der Aufbereitung oder Lieferung von Adress- und Verteilerlisten oder der Abwicklung physischer Mailings an Adressaten des Auftraggebers — schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Parteien klären dabei verbindlich, wer datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist. Solange eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung nicht vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffende Verarbeitung zurückzustellen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung geeignete technische Tools, Kommunikations-, Projektmanagement- und Cloud-Dienste, KI-gestützte Werkzeuge und sonstige Software einzusetzen, soweit zweckmäßig und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(5) Vertrauliche oder personenbezogene Daten werden in öffentliche KI-Systeme nur eingegeben, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Für besonders sensible Daten kann der Auftraggeber in Textform Einschränkungen verlangen.
§ 15 Zugangsdaten, Konten und technische Systeme
(1) Stellt der Auftraggeber Zugänge zu Software, Websites, CRM-, Werbe-, E-Mail-Systemen, Cloud-Speichern oder sonstigen Systemen bereit, versichert er, hierzu berechtigt zu sein.
(2) Der Auftraggeber ist für geeignete Berechtigungen, Sicherungen, Backups und Zugriffsbeschränkungen verantwortlich.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Zugangsdaten dauerhaft zu speichern oder Systeme des Auftraggebers dauerhaft zu überwachen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Nach Projektabschluss ist der Auftraggeber für die Deaktivierung nicht mehr benötigter Zugänge verantwortlich.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen, Richtlinienänderungen, Datenverluste oder sonstige Störungen von Drittplattformen, Software-, Hosting-, E-Mail-, Zahlungs- oder sonstigen Dienstleistern, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 16 Laufzeit, Kündigung und Projektabbruch
(1) Laufzeit, Projektzeitraum und Leistungszeitpunkte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Vereinbarung.
(2) Projektverträge sind für die vereinbarte Laufzeit oder bis zur Erbringung der vereinbarten Leistung geschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, erforderliche Mitwirkung wiederholt nicht erbringt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt, Rechte Dritter verletzt, gegen Vertraulichkeitspflichten verstößt oder die Fortsetzung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(5) Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag ohne wichtigen Grund, sind bereits erbrachte Leistungen, begonnene Teilleistungen, reservierte Ressourcen, nicht stornierbare Fremdkosten sowie nachweislich entstandener Aufwand zu vergüten.
(6) Soweit für einzelne Leistungen Werkvertragsrecht gilt und eine freie Kündigung gesetzlich nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Der Auftragnehmer behält insbesondere den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(7) Bereits beauftragte oder nicht mehr stornierbare Drittleistungen (insbesondere Druck, Porto, Versand, Lettershop, Fulfillment, Stockmaterial, Software, Lizenzen, externe Dienstleister) trägt der Auftraggeber.
§ 17 Termine, Calls und Verzögerungen
(1) Vereinbarte Termine, Calls, Workshops oder Abstimmungen nimmt der Auftraggeber pünktlich wahr.
(2) Erscheint der Auftraggeber ohne wichtigen Grund nicht oder sagt er weniger als 24 Stunden vorher ab, kann der Termin als durchgeführt gelten.
(3) Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers (verspätetes Feedback, fehlende Freigaben, unvollständige Unterlagen, wechselnde Ansprechpartner, nachträgliche Änderungen) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen durch Drittanbieter, Druckereien, Versanddienstleister, Plattformen, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände.
§ 18 Mängel, Nachbesserung und Gewährleistung
(1) Mängel sind konkret, nachvollziehbar und in Textform zu rügen.
(2) Ein Mangel liegt nur vor, wenn das Arbeitsergebnis objektiv und erheblich vom vereinbarten Leistungsumfang abweicht.
(3) Subjektives Nichtgefallen, geänderte Vorstellungen, nachträgliche Richtungswechsel, neue Informationen, Zielgruppen oder Angebote oder geänderte Marktannahmen sind kein Mangel.
(4) Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt; ihm sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen, soweit zumutbar.
(5) Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern innerhalb eines Jahres ab Abnahme oder, falls keine Abnahme erforderlich ist, ab Bereitstellung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit gesetzlich längere Fristen zwingend gelten.
§ 19 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Produkthaftungsgesetz).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausbleibende Leads, Umsätze oder Kundenabschlüsse, Reputationsschäden, Marktreaktionen, Zustell- oder Antwortquoten oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden, soweit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhend.
(6) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung begrenzt, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 20 Höhere Gewalt
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungshindernisse oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs.
(2) Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Ausfälle von Telekommunikation, Energieversorgung, Internet, Plattformen, Software, Druckereien, Versanddienstleistern oder sonstigen Drittanbietern.
(3) Vereinbarte Fristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§ 21 Schutz interner Materialien
(1) Vom Auftragnehmer bereitgestellte interne Materialien (Strategien, Vorlagen, Templates, Frameworks, Schulungsunterlagen, Prozesse, Checklisten, Skripte, Briefings, Prompts, Kalkulationen oder sonstige nicht veröffentlichte Unterlagen) dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, vervielfältigt oder für fremde Zwecke genutzt werden.
(2) Dies gilt nicht für finale Arbeitsergebnisse, soweit deren Nutzung nach § 10 zulässig ist.
(3) Bei schuldhafter Verletzung behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche (insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz) vor.
§ 22 Keine Exklusivität
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht keine Branchen-, Gebiets-, Methoden-, Zielgruppen- oder Wettbewerbsexklusivität zugunsten des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Unternehmen, Wettbewerber oder vergleichbare Geschäftsmodelle tätig zu werden, solange keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt oder verwendet werden.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.06.2026
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